• Freiber. künstler. NEBENtätigkeit - Abmahnungen entgehen?

  • , 1 Freiber. künstler. NEBENtätigkeit - Abmahnungen entgehen?
    allo,

    ich möchte gerne nebenberuflich, sozusagen als "freiberufliche künstlerische Tätigkeit" meine selbst gemalten Bilder verkaufen.

    Das mache ich nur ab und zu, wenn ich eben dazu komme, d.h. es werden da keine "Massen" an Bildern "produziert", geschweige denn weiß ich, ob überhaupt die jemanden interessieren, dass da der Wahnsinns-Gewinn rauskommt ;-))

    Somit denke ich, dass ich

    a) wegen der freiberufl. künstler. Tätigkeit keinen Gewerbeschein brauche - soviel, denke ich, hab ich schon kapiert

    b) unter die Kleinunternehmerregelung falle, da mein voraussichtlicher Bruttoumsatz nicht über 17.500 Euro liegen wird. Also bin ich auch nicht mehrwertsteuerpflichtig.

    Bitte berichtigen, wenn ich falsch liege!


    Jetzt möchte ich die Bilder z.B. u.a. über EBAY verkaufen, oder später vielleicht mal über eine eigene Website usw.

    Was muss ich dafür nun alles beachten?

    Bitte berichtigen, da das jetzt reine Mutmaßungen von mir sind:

    - die Angebotsseite, z.B. bei EBAY, muss mein Impressum enthalten?

    - die Angebotsseite muss die Steuernummer enthalten?
    Oder steht die dann erst auf der Verkäuferrechnung drauf?

    - die Angebotsseite muss ein Widerrufsrecht enthalten?
    Wo kann ich mir - vielleicht sogar auf EBAY zugeschnittenen -
    Text runterladen?
    Nehme an, dass sind immer Standardtexte?
    Oder gibts speziell irgendwo welche für Kleinunternehmer?

    - hab ich für die Angebotsseite noch was Wichtiges vergessen?
    Möchte nicht unbedingt in die Abmahnfalle tappen ...

    - wie sieht es mit den Rechnungen aus?
    Was muss darauf stehen?
    MwSt.-Hinweis muss ich, glaub ich, drauf schreiben, dass ich nach
    §§ Soundso (???) nicht mehrwertsteuerpflichtig bin wegen ???

    - wie geht das in Sachen Finanzamt?

    Ich habe eben beim Finanzamt angerufen. Also ich weiß nicht, die Dame dort klang nicht sehr bewandert bzgl. meiner Frage und meinte, ich bräuchte keine separate Steuernummer als die, die ich als nichtselbständiger Arbeitnehmer eh schon immer gehabt habe und müsste nur am Jahresende die Anlage GSE abgeben und meinen Gewinn angeben.

    Soll das alles sein?

    Ich dachte immer, bevor ich mit der Nebentätigkeit anfange, muss ich eben diese beim Finanzamt anmelden? Also erstmal Papierkrieg ausfüllen?

    Hab ich noch was Wichtiges vergessen?

    Hat jemand vielleicht gute Seiten im Web für mich, wo ich das alles gut nachlesen kann?

    Und was mir wichtig ist bzgl. der Abmahnwellen bei EBAY, dass ich da nicht reintappe:

    gibt es irgendwo eine Seite, die alles aufführt, was man Rechtliches beachten muss als, naja, gewerblicher Verkäufer bin ich dann ja nicht, sondern freiberuflich, künstlerisch Nebenbei-Tätiger sozusagen ;-)

    Vielen Dank für jede kompetente Antwort.

    Birgit
  • Sabine Minten
    Hi,

    also hier erstmal ein Link zu sehr guten Informationsseiten, wo Du die rechtlichen Aspekte nachlesen kannst:

    https://www.akademie.de/

    Wie Du richtig bereits erkannt hast, gibt es einmal die "freiberufliche" Tätigkeit (klassische Beispiele: Ärzte, Rechtsanwälte) und die "gewerbliche" Tätigkeit. Diese beide Begriffe sind nicht sehr exakt voneinander abgegrenzt, können aber durchaus gravierende Auswirkungen auf Deine steuerliche Gestaltung haben.

    Wenn das Finanzamt glaubt, dass Du sowieso nur Verluste produzierst (Malermaterial, Atelier usw.) und ein "Steuersparmodell" anstrebst, wird Deine Nebentätigkeit eh schnell als "Liebhaberei" klassifiziert. Vielleicht wär das nicht das Schlechteste...

    Ich kann Dir nur ernsthaft raten, mal einen Steuerberater zu konsultieren. Vielleicht rechnet sich ja auch die selbständige Tätigkeit als Steuersparmodell in Deinem Fall.

    Verkauf bei Ebay als offiziell Gewerblicher birgt meines Erachtens zu viele Fallstricke. Denk einfach nur mal über das Widerrufsrecht nach und was da auf Dich zukommen könnte. Die Kosten für die Rückerstattung des Versands (ab 40 Euro Erlös) im Falle eines Widerrufs durch den Käufer und die Ebay-Gebühren (mind. 18 Euro für Top-Kategorie etc.) hättest Du jedesmal an der Hose.

    Und was die Verkaufspreise bei Ebay angeht...ich versteh nicht, warum man sich für 2 Euro Gewinn pro Stunde an die Staffelei stellen sollte. Das würde ich "vorauseilenden Hartz" nennen - aber jeder, wie er will :-))
    Signatur
  • steffileinpetra
    Hallo Bigit,

    alles was du über Freiberufler usw. gesagt hattest stimmt auch soweit. Auch die Tante vom Finanzamt hat recht. Du brauchst in der Anlage GSE nur eine Einahme/Ausgabe Rechnung zu machen, mehr nicht.
    SAM hat recht. Wenn du vor so einer Entscheidung stehst ist das schon eine Überlegung wert. Vorallem musst du dir überlegen wie du in Zukunft weiter arbeiten willst, nur ab u. zu mal ein Bild an Bekannte oder über eine Galerie mit ggf. Vernissagen usw. Am besten ist du suchst einen Steuerberater auf der dich auch wirklich berät und sich mit Künstlern auskennt. Aber oft haben die Herren u.Damen den Namensteil "Berater" zu unrecht, bzw. denken auch nur an ihre Kohle. Wenn du dich mit eigener Steuernummer usw. über das Finanzamt anmeldest hat das teilweise wirklich Vorteile nur du musst bedenken, wenn du das machst gilt das für die nächsten 5 Jahre! Du musst das dann durchziehen. Es ist auch zu bedenken das du dann dem Finanzamt jeden Monat eine Aufstellung deiner Verkäufe und Ausgaben angeben musst. Auch viel Bürokram, Buchführung usw. Aber wenn du viel Ausgaben nachweisen kannst und hast nicht so viel Verkäufe bekommst du vom Finanzamt Geld zurück. So eine Entscheidung ist nicht einfach.

    Wg. ebay muss ich auch SAM Recht geben. Da werden oft gute Bilder für wenig Geld "verramscht". Wir haben auch die Erfahrung gemacht. Da kannst du nur was verdienen wenn du einen "Namen" hast. Sonst ist es wirklich so das du dich für 2€ für ein Bild an deine Staffelei stellst.

    Gruß
    steffileinpetra
  • Liebe steffileinpetra,

    das Image vom im geldbadenden und faulen Steuerberater existiert leider. Und es wird von einigen Kollegen leider teilweise bestätigt. Doch wie in jeder Branche gibt es solche und solche.

    Den Rat vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit den Rat eines Steuerberaters einzuholen, kann ich nur unterstreichen. Nicht deshalb weil ich selbst Steuerberater bin, sondern weil der Existenzgründer sonst Gefahr läuft bares Geld zu verschenken ( Überbrückungsgeld od. Ich-AG ) oder Ärger mit dem Finanzamt bekommt weil Fristen nicht eingehalten werden.

    Dem Stundensatz von 38 € bis 92 € eines Steuerberaters, wobei die Erstberatung auf 180 € begrenzt ist, können schnell der Verlust von staatlicher Förderung in vielfacher Höhe gegenüberstehen.

    Gruß
  • BALGO / Brigitte STEINBACHER
    ooooh, das ist ja toll ! Nun haben wir hier ja einen Club-eigenen Steuerberater zur Hand .
    Leute, da könnt ihr ja schon mal 'Termine'machen.
    AnFragen mangelt's ja nicht hier !!....grins ...
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