Infos: Künstler als Unternehmer - Steuern, Versicherungen etc.
Sabine Minten Infos: Künstler als Unternehmer - Steuern, Versicherungen etc.Der Themenkomplex "Künstler als Unternehmer" und damit zusammenhängende Fragen vor allem zu steuerlicher Einstufung etc. taucht immer wieder auf und zeichnet sich durch chronische Wissenslücken aus.Signatur
Hier ist eine erste kleine Informationsschriftensammlung, aus der die häufigsten Antworten zu den immer wieder gestellten Fragen hervorgehen - sozusagen mal als Grundstock:
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1.
Publikationen des BmWi
zum Download als PDF
GründerZeiten Nr. 51: Existenzgründungstipps für Künstler und Publizisten, PDF: 280,9 KB
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=86352.html
Wirtschaftspolitik für Kunst und Kultur
Tipps zur Existenzgründung für Künstler und Publizisten, PDF: 2,2 MB
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=2288.html
Aus dem Inhalt:
1. „Unternehmen“ Kunst?
2. Künstler und Publizisten = Freiberufler, Unterschied: Gewerbe – Freie Berufe
3. Die Entscheidung - Persönliche und berufliche Voraussetzungen für die Selbständigkeit
4. Hilfestellung auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit - Beratungseinrichtungen für Freiberufler
5. Allein oder gemeinsam? - Teamgründung – Büro-/Ateliergemeinschaft/Rechtsformen
6. Fahrplan in die Selbständigkeit - Vorbereitung des Unternehmenskonzeptes
7. Von der Kunst leben? - Lebenshaltungskosten berechnen – Honorare kennen
8. Wie kann ich mein Vorhaben finanzieren? - Öffentliche Förderprogramme – Künstlerförderung – Sponsoring
9. Welche Steuern muss ich zahlen? - Einkommensteuer – Umsatzsteuer
10. Was muss ich über Urheberrechte wissen? - Urheberrechte – Verwertungsgesellschaften
11. Welche persönliche und unternehmerische Absicherung benötige ich? - Künstlersozialversicherung – berufliche Absicherung
12. Die Tür zum Auftraggeber öffnen - Tipps für den Einstieg je nach Sparte
13. Kunst auf Reisen - Transport von Kunstwerken im Bereich bildende Kunst
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2.
Künstlersozialkasse
Günstige Sozialversicherung für Kreative
Von Robert Chromow
KSK-Vorteile | Berechnungsgrundlagen | Vergleich | Wer ist pflichtversichert? | Wie werde ich Mitglied? | Beratungsstellen | Fazit
(01.06.2007) (Update, Erstveröffentlichung 08/04) Selbstständige "Kreative" - Journalisten, Musiker, Schauspieler, Maler und manche (Kunst-)Handwerker, aber auch Freelancer aus der IT-, Medien- und Werbe-Branche - können sich über die Künstler-Sozialversicherung absichern. Die Konditionen sind durchaus attraktiv - so muss man etwa nur die Hälfte der Beiträge selbst bezahlen. Wir erläutern die Bedingungen und die Folgen der jüngsten KSK-Novelle...
Achtung: Verschärfte Prüfpraxis
An dieser Stelle setzt die Mitte Mai 2007 endgültig beschlossene Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes an: Die KSK wird die Auskünfte ihrer Mitglieder über das voraussichtliche Arbeitseinkommen künftig systematisch überprüfen.
Zusätzlich zum jährlich im Herbst verschickten Fragebogen über das im Folgejahr erwartete Einkommen bekommt jeweils ein Teil der Versicherten die Aufforderung, ihr tatsächliches Einkommen der letzten vier Jahre offenzulegen. Die Stichprobe soll nach dem Willen des Gesetzgebers deutlich größer sein als bei den bisherigen KSK-Betriebsprüfungen.
Der nachträgliche Einkommensnachweis muss durch Vorlage der Gewinn- und Verlustrechnungen und / oder die Einkommensteuerbescheide der Vorjahre erbracht werden. Bei Abweichungen von den zuvor gemeldeten Einkünften drohen ab dem Beitragsjahr 2007 Zuschuss-Rückzahlungen.
Den ganzen Artikel lesen auf auf https://www.akademie.de/
https://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/kuenstlersozialkasse.html
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3.
Riester-Rente für Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK)
Von Romy Walda
Riester auch für Freiberufler | Riester-Förderung: Wer und wieviel? | Zulageorientierte Beispiel-Rechnung | Steuerorientierte Beispiel-Rechnung
(11.06.2007) Wenn Sie Mitglied in der Künstlersozialkasse sind, gehören Sie zu den wenigen Freiberuflern und Selbstständigen, die Anspruch auf Riester-Förderung haben. Wir sagen Ihnen, wie Sie zu den staatlichen Zuschüssen zu Ihrer Riester-Rente kommen.
Den ganzen Artikel lesen auf auf https://www.akademie.de/
https://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/riester-rente-ksk-mitglieder-kuenstlersozialkasse.html
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Vielleicht wäre es sinnvoll, eine neue Rubrik zum Themenbereich "Professionalisierung" einzuziehen. (Danke an Constantin!).
Ich schlage vor, dass es dabei einen reinen Informationssammlungs-Thread als übergeordnete Bibliothek in sortierter Form gibt, in der wirklich NUR die Verweise auf Informationen stehen.
Evtl. Diskussionen zu dem Thema können in darunter angeordneten Threads stattfinden. Das erleichtert die Übersichtlichkeit und das Auffinden von Infos, wenn man sich nicht erst durch seitenlange Wortbeiträge kämpfen muss, bis wieder mal ein Infolink kommt.
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Anmerkung von Admin: Diskussionen zum Thema nur hier Diskussion: Künstler als Unternehmer - Steuern, Versicherungen etc.Gast , 2Eine sehr gute Idee, brooklyn!!!
Ich möchte einen Link zur Sammlung besteuern, nämlich den Gründungsplaner:
https://www.softwarepaket.de/8.0/
Der hilft einem, etwas Ordnung und Übersicht ins Finanzchaos zu bringen.
Sabine Minten 14.06.2007 | Neuer Beitrag zu den Regularien der Künstlersozialkasse:Signatur
-> siehe Punkt 2 im Eröffnungsbeitrag
14.06.2007 | Neuer Beitrag zum Anspruch auf Riester-Rente für Künstler:
-> siehe Punkt 3 im EröffnungsbeitragGast , 4zu einem günstigen Tarif (ganze 50 €) bieten wir in Altenahr ein Seminar zu diesem Thema an. 3 Tage Infos und Anregungen.
14.-16. November 08
Weitere Infos dazu unter https://www.akademie-altenahr.de/html/body_seminar_08.htmlscheuerlein THXHallo Sabine. Danke für deine - vor 2 Jahren - ausführlich dargestellte Information rund um das Thema! LG HeinrichSignaturKristina Meissner KrankenkasseHallo Ihr,
ich muss da noch mal einhaken, bitte. Ich bin noch ziemlich am Anfang, was meine Tapetenmalerei angeht. Es läuft alles korrekt, Steuernummer ist da, und wenn ich etwas verkaufe, erstelle ich eine Rechnung - der Einfachheit halber als Kleinunternehmer. Krieg ich zwar die Mehrwertsteuer, die ich für meine Materialien bezahle, nicht wieder, habe aber auch weniger Stress.
Jetzt frage ich mich allerdings - wie sieht das mit der Krankenkassse aus? Ich war schon mal selbständig und musste auf ein fiktives Mindeseinkommen, das die KK festlegte, einen Beitrag zahlen. Heute ist es so, dass ich einen Teilzeitjob habe und über den KK-versichert bin. Kommt die KK jetzt auch (spätestens, wenn ich meine Steuererkärung mache -> automatischer Abgleich mit der KK???) und sagt mir, was für ein fiktives Einkommen ich aus der Malerei erziele und will einen weiteren Mindestbeitrag von mir? Dann ziehe ich das alles wieder zurück, dann brauche ich echt nicht weiterzumachen und male nur noch zum Spaß.
Danke für Eure Erfahrungen!
Kristina.Kristina Meissner Krankenkasse und Selbständigkeit (Teilzeit)Also, für alle, die vielleicht auch mal dieselben Fragen haben:
Ich habe unter
https://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/haupt-oder-nebenberuf.html
meine Antwort gefunden.... Stand: 2010.
LG!
Jadis.Seite 1 von 1 [ 8 Beiträge ]
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