• Nebenberufl. Einkünfte aus künstl. Tätigkeit, wie versteuern

  • Nebenberufl. Einkünfte aus künstl. Tätigkeit, wie versteuern
    Guten Abend,
    es zeichnet sich ab, dass ich dieses Jahr erstmalig meine Arbeiten verkaufen kann.
    Ich bin nur nebenbei, also hobbymäßig kreativ tätig, wie muß ich mich verhalten?

    Möchte erst mal kein Geld für einen Steuerberater ausgeben, der dann vielleicht zudem nicht sehr viel Ahnung vom Kunstgewerbe hat.

    Ich habe gehört, dass sich die relevanten Steuergesetze in 2005 geändert haben?
    Dass ich keine MwSt,-Rechnungen schreibe ist klar, aber ab welchem Umsatz ODER Gewinn p.a. muß ich WELCHE Abgaben zahlen.
    Reicht ein Ausgaben/Einnahmen-Buch? Und was ist mit negativem Gewinn? Es kann gut sein, wenn ich meine Kosten für dieses kostspielige Hobby aufrechne, dass ich draufzahle.

    Danke für kompetente Antworten.

    Es grüßt
    CHAIRS
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    ...
  • ANTWORT <<<<<<<<<<<<<
    Hallo domag,

    soweit ich weiß, ist es ein großer Unterschied, ob ich einen Kiosk im Kleingewerbe betreibe oder freischaffend im Kunstsektor tätig bin. ;-) !

    Nun, ob man nur verkaufen sollte, wenn man nicht draufzahlt, dass ist wohl mehr die eigene Ideologie, ich arbeite schließlich nicht nach wirtschaftlichen Aspekten, ich lebe meine Kreativität - und zwangsläufig, als "Leben neben dem Hauptjob", kostet dies auch ein wenig. Vielleicht unterscheidet uns das. Ich glaube auch nicht, dass man unter marktwirtschaftlichen Aspekten zu etwas kommt, denn kommerzielle Arbeiten sind für mich keine "Kunst"
    ;-) .

    Ich würde mich über Antworten (zu meinem ersten posting) freuen, die Erfahrungen aus einer ähnl. Situation gesammelt haben.

    Zu Deiner Frage, wie ich es schaffe, etwas zu verkaufen: lange Jahre LEBEN der eigenen Kunst, auf EIGENE Kosten, ohne Gedanken, etwas verkaufen zu wollen und/oder müssen. Ich habe schon immer mal etwas gegen Unkostenbeitrag abgegeben. Das "passive Marketing" läuft über das Web und Mundpropaganda, OHNE Galerien ... bisher.

    Als PN kann ich Dir gerne meine URL senden. Was machst Du?

    Gruß
    CHAIRS
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    Für den Umsatz den die meißten durch Bildverkauf erzielen ist eine Anmeldung nicht nötig.
    Heikel wird es wenn man auch fremde Bilder verkauft oder Lehrgänge und Seminare anbietet. Dann ist die gewerbliche Anmeldung Grundvoraussetzung.
    Als hauptberuflicher Künstler ist eine Einnahme-Überschußrechnung absolut Ausreichend und dafür benötigst du nicht einmal einen Steuerberater, der ja auch mitverdienen will. Kurzlehrgänge werden bei jeder IHK oder HWK zu kleinem Geld angeboten.

    Wichtig ist, wenn du so Arbeiten möchtest, kannst du aus deinen Ausgaben die Mehrwertsteuersätze geltend machen. Diese werden deinen eingenommenen Mehrwertsteuersätzen gegenübergestellt. Die Differenz daraus kannst du geltend machen oder wenn du einen Übeschuss erzielst ans Finanzamt abführen.
    Wenn du einige Jahre in der Verlustzone warst, kann das Finnanzamt verfügen, das dein Gewerbe Abgemeldet wird. ( Wegen Geschäfte aus Liebhaberei oder Hobby)

    Bevor du das machst, solltest du meiner Meinung nach Mindesteinnahmen durch Verkäufe von über 12000,- €/Jahr haben.(Eigene Arbeiten, Lehrgänge, Seminare)
    Bedenke, das du dich selbst Krankenversichern musst und deine Sozialabgaben aus deinen Einnahmen abführst.
    Wenn du die Kosten realistisch gegenüberstellst, solltest du zu dem Schluss kommen mit der gewerblichen Anmeldung solange zu warten, bis du absehen kannst ein Gewinn zu erzielen. Oder du dazu von Finanzamt verdonnert wirst.
  • denaben
    lieber chairs, dass einahmen für den steuerberater alle gleich sind, ´stimmt nicht, es ist ein unterschied da. aber, so wie jiri sagt,gilt das nur, solange du nur deine eigenen sachen verkaufst. wenn du das ganze nur nebenberuflich machst, musst du dich nicht selbst kranken- und sozial versichern. man kann auch nebenberuflich ein Gewerbe anmelden, die Gewerbesteuer berechnet sich aber dann nach dem gesamtjahreseinkommen, und da wird dein hauptberufliches Einkommen dazugezählt. es gibt so viele steuergesetze, dass es sich eigentlich schon empfiehlt, jemanden zu rate zu ziehen, der sich gut auskennt (Steuerberater, o.ä.).
    heb alle belege, die damit zu tun haben, auf, dann steuererklärung, am besten eben beim steuerberater. und leg dir von den einnahmen auf alle fälle was zur seite, wenn du steuern nachzahlen musst. so, jetz kenn ich mich nicht mehr aus. LG, denaben
    Signatur
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