• Kunstbehinderung wie in Nazizeit

  • , 1 Kunstbehinderung wie in Nazizeit
    Hilfe in besonderen Fällen, wer entscheidet
    Offener Brief.
    Von Günter Rupp
    Gatherweg 135
    40231 Düsseldorf,

    An den Bundespräsident  der BRD. Johannes Rau persönlich
    An den Kultusminister für das Land NRW. ( Michael Vesper ) persönlich
    und an alle die für den Erhalt dieser unserer demokratischen Grundordnung gesellschaftspolitisch mitwirken wollen.
    Guten Tag Herr Rau
    Guten Tag Herr Vesper.
    Guten Tag, Gute Leute, über die Bösen versuche ich gerade eine Beschwerde zu formulieren.
    Indem ich die Frage stelle Was halten sie von der Bequemlichkeit, und denkfaule Fachkompetenz von  Behördenmitarbeiter, die Betreffs der Vergabe, der Deutschen Künstlerhilfe an unschuldig in Not geratene Kunstschaffende, Künstlerhilfe verweigern?
    Anmerkung: Schreiber ist Legastheniker und macht die vermeidbaren Rechtschreibfehler mit Absicht. Wer also Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

    Nun zum Thema:
    JEDER HAT EIN RECHT DARAUF ZU ERFAHREN,
    WAS MIT IHM GESCHIEHT ODER GESCHEHEN SOLL, WARUM,
    UND MIT WELCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ES BEGRUENDET WIRD.
    Volkstümlich sagt man auch: Jeder hat das Recht darauf nach seiner Fasson leben zu dürfen, solange er keine Anderleuterechte damit angreift oder stört.
    Für ein verträgliche Miteinander, gibt es dann gesetzliche Regelungen, die sich selbstverständlich an die Grundrechtsregelungen der Verfassung für alle ausrichten muss. Was in der Regel auch der Fall ist, wenn es da nicht, die politischen Verwalter dieser Grundregeln gäbe.
    Die immer noch, mit der Geisteshaltung der Nazizeit, die Anwendung von Regeln selbst bestimmen.

    Soweit, bin ich Kunstmaler und die Kommunalbehörden der BRD. verbieten mir das Verkaufen meiner Bilder auch, oder gerade in Hinsicht der Kunstfreiheitsgarantie.
    Darf sie das?
    Klar darf sie das! Erklärt das Amts und Oberlandesgericht speziell für Köln und Düsseldorf, steht sogar im Gesetz. Siehe Landmann/Rohmer.
    Ich protestiere: Bei Landmann/Rohmer steht beschrieben: Dass das Bilderverkaufen verbieten, in jeder gewerberechtlichen Art und Weise, aber nicht auf Leute anwendbar ist, die Ihre Bilder selbst herstellen. im Sinne Art. 5 Abs. 3 GG. Kunstschaffende sind.
    wenn das so bei Landmann/Rohmer festgeschrieben ist, dann wird mir das Gesetz von Unfähren Unrechter falsch vermittelt. Oder?

    Na und! Dann mach was dran! Moppt die Behörde, wohl wissend das man als Willkürbehörde, den Amtskollegen Willkürrichter auf Seite hat.
    Deshalb geht auch nichts dran zu machen, die Herren Oberlandesrichter nutzen für ihr Unrechten ein System aus, dass sich Ordnungswidrigkeitengesetz nennt.
    Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist zwar zur Entlastung der Gerichtsbarkeit gedacht, Damit nicht jeder Widerspruch eines Falschparker durch alle Instanzen gehen muss.
    Die Künstlerfeindlichen Oberlandesrichter nutzen das System aber dazu aus, eine Beschwerde gegen ihren Hirnriss: „...dass das Bilderverkaufen nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun hat .“ nicht mehr zulassen zu müssen. Und das hinterhältige Unrechten wird dadurch Unangreifbar. Auch oder wenn damit unser Rechtssystem Unterlaufen wird.
    Na und! sagt die Kommunale und ministeriale Aufsichtsbehörde; Wenn ein Oberlandesgericht feststellt, und durch Veröffentlichung in der Juristenzeitung, (das Gewerbe-Archiv) auch deutlich macht, dass das Verkaufen, auch von Kunstmaler selbst herstellen Bilder, nichts mit der Kunstfreiheit zu tun hat. Dann ist die Bekanntmachung unabhängiger Richter, auch für uns Behörde Allgemeingültig, bis Du eben das Gegenteil beweisen kannst, was wir aber sehr bezweifeln.
    Aber Lässt man mich das Gegenteil beweisen?  NEIN!
    Erst das Oberverwaltungsgericht-Münster erkennt an: dass das Bilderverkaufen auf oder in öffentlichen Fußgängerzonen, nicht mit der kommunalen Gewerbe- und oder Straßenordnung  als ordnungswidrig eingeschränkt oder reglementiert werden darf.
    Tenor: Kunstfreiheit vorrangig kommunaler Straßennutzungsrechte an Weihnachtsmärkten und Straßenevents verdienen, Ääh! Ich meine Selbstbestimmen zu dürfen.
    Dabei sei aber darauf zu achten, dass die Kunstfreiheitsgarantie auch nicht schrankenlos gewährt ist.
    Da siehste es doch! Wiehern die Kommunalbehörden wieder los: „Mehr soll mit unserem Bilderverkaufsverbot auch nicht bewiesen sein. Dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt werden Muss.

    Ich protestiere weiter umsonst: Die Tatsache, dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht Schrankenlos gewährt ist, heißt doch nicht automatisch, dass die Kunstfreiheitsgarantie deswegen nicht gewährt werden muss!? Ich lebe doch nicht in einer Bananenrepublik, wo  jeder bezahlte Amtsträger, die Regeln für andrer Leute  Grundrecht selbst zusammenbastelt.
    Rupp! was willste eigentlich!? wird mir vorgehalten, schlauer sein als unsere Rechtsprecher für unser Rechtssystem. Nein sag ich, nicht schlauer aber genauer, als denkfaule Richter es zum Schaden unser aller Rechtssicherheit möglich machen.
    Dann mach was dran, du hast in dieser unseren Gesellschaftsordnung jedes  Widerspruch- und Beschwerderecht dafür zur Verfügung.
    Geht aber nicht, auch das Bundesverwaltungsgericht-Berlin als Letzinstanz, lässt mich mit der Kunstfreiheitsgarantie durch leere Türen laufen: und labert ebenfalls hirnrissiges Juristenzeug, zu Gunsten der Behördenkollegen.  
    Tenor: "....Soweit innerhalb der Verfassungsordnung auch anderer Leute Rechte durch das Straßenrecht geschützt werden müssen, Kann es der Kunst auch nicht erlaubt sein. sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.

    Leute Aufgepasst! Mit dieser Argumentation, wurde soeben die Kunstfreiheitsgarantie mit dem blosen Verdacht: abgeschafft, bzw. Unterlaufen, Dass es der Kunst, zum Vorteil falscher Gesetzesauslegung, nicht erlaubt sein darf, was als Grundrecht verfassungsrechtlich garantiert.
    Da mit der Argumentation eines Bundesverwaltungsgericht allgemeingültige und gesellschaftspolitische Weichen gestellt werden. Ist es niemanden Kunst mehr erlaubt, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.
    Du spinnst doch! behaupten meine Berufskolleginnen und Kollegen aus dem Berufsverband-Bildender Künstler unter Mithilfe des Juristen aus der Gewerkschaft Kunst.
    Tenor: “... Weil die Bilderverkaufserlaubnis in der Regel nur aus besonderen Gründen vorenthalten werden dürfe. was weder rechtlich noch gesellschaftspolitisch zu beanstanden ist, war und ist dein Vorgehen den Erlaubnisvorbehalt als solchen zu bekämpfen, der falsche Ansatz.
    Im übrigen - muss man Sie wohl darauf hinweisen - ist die Kunstfreiheitsgarantie, anerkanntermaßen nicht dazu da, dem Künstler sein wirtschaftliches Auskommen zu sichern. Für die Sicherung der Lebensgrundlagen sind allein die Berufsfreiheit und ggf. auch die Eigentumsgarantie zuständig (die allerdings in erheblich weiterem Umfang eingeschränkt werden können als die Kunstfreiheit).
    Hilfe! Nun brauche ich auch noch Hilfe gegen die Gleichgültigkeit meiner Kolleginnen und Kollegen. Wo bin ich hier mit der Kunstfreiheit eigentlich hineingeraten?

    Weil so niemand da ist, für die Kunstfreiheitsgarantie, das kleinen Mann von der Straße  , eine zufällig passende Metapher für Straßenkünstler, zu kämpfen, da Reiß ich mir dann auch für die Freiheitssicherung der Kunst, vergeblich, den Arsch auf.
    Oder geht es, Tatsache, nur darum Exemplarisch und Spezialpräventiv, rechtswillkürliche Formalschranken gegen die Straßenkunst in einer Fußgängerzone zu etablieren.
    Da frag ich doch glatt mal das Bundesverfassungsgericht, was die, von so einen Gesellschaftspolitischen Unsinn halten?
    Da ich über die Verfassungsrechtliche Antwort, kein Seminar für die Denkfabrik unsere Juristen abliefen muss, erklär ich die Entscheidung (-1-BvR-183-81-) mal auf  allgemeinverständlich und selbst erlebt.
    Die Prüfungskommission Karlsruhe kommt zu der selben Auffassung. wie sie von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Prof. Hufen und den Professoren Landmann/Rohmer zum straßenrecht und der Gewerbeordnung dargelegt wird.
    Das Bilderverkaufende Straßenkünstler, wegen der Kunstfreiheitsgarantie, für die Kunstfreiheitsgarantie, um keine Straßen- oder Gewerbeerlaubnis fragen müssen. Da es aber zu allem eine Ausnahme gibt, muss der Kunstausübende für die Kunstausübung, nur vor einer Feuerwehrausfahrt oder mitten auf einer belebten Straßenkreuzung -( Rechtslogisch) - erst mal um eine straßen- verkehrsrechtliche Erlaubnis fragen.
    Wobei die Machbarkeit der Kunstfreiheit von den Behörden vorrangig zu beachten ist.
    Denn dieser Straßen-Verkehrsrechtliche Vorbehalt, ( was über den Allgemeingebrauch der Straße hinausgeht ) hat nichts mit der Einrichtung des kommunikativen Allgemeingebrauchs einer Fußgängerzone und Gewerbeordnung zu tun. Ist nicht das Selbe.
    So gesehen, teilt die Prüfungskommission Karlsruhe ( wem eigentlich mir oder der Gesellschaft mit, ? ) ... Soweit das Vordergericht (das  Oberverwaltungsgericht-Münster) bereits deutlich und im Ergebnis zutreffend erkannt hat, das Frau/Mann, in einer Fußgängerzone, für die Kunstfreiheitsgarantie (Bilderverkaufen ) keiner straßen-verkehrs- oder Gewerberechtliche Erlaubnis fragen muss. braucht auf den Blöödsinn der Bundesverwaltungsrichter hier auch gar nicht weiter eingegangen werden.
    Sind die Vordergerichte bereits deutlich und im Ergebnis zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die die Verfassungsrechtsprechung zur Sicherung der Kunstfreiheitsgarantie in der Grundsatzentscheidung „Mephisto“ vor 50 Jahren, aufgestellt hat. weil also im Sinne des Beschwerdeausgangs die Angelegenheit bereits zu dieser verfassungsrechtlichen Regelung entschieden wurde,  sei es auch nicht mehr notwendig das Selbe, nochmals mit einer Grundsatzentscheidung, verfassungsrechtlich gegenzeichnen zu müssen.
    Klar, ist in der Grundsatzendscheidung ( Mephisto ) erklärt: Dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt ist, und genau so Klar ist die Tatsache, dass einer Behörde  das Recht zusteht, eine Straßennutzung, die über den Allgemeingebrauch hinausgeht, erlaubnispflichtig machen darf.
    Auf diesen Aspekt, (was über den Allgemeingebrauch einer Straße hinausgeht,) muss hier aber nicht weiter eingegangen werden. Der Beschwerdeführer wollte nur erkannt wissen das er für das Verkaufen von Bilder ( auf einen ausgesuchten Platz ) in einer Fußgängerzone, keiner Straßen- verkehrs- oder gewerberechtliche Erlaubnis fragen muss.
    Wäre das jetzt schön, wäre der Sinngehalt des Bescheids (-1-BvR-188-81-) auch so im Klartext vermittelt, wie gemeint.
    Aber in einer verfassungsrechtlicher Hochsprache, ist alles verklausuliert, weil die Prüfungskommission Karlsruhe einfach davon ausgeht, dass die Juristen draußen im Lande ihr Handwerk auch verstehen, um zu verstehen. So wird das Gemeinte doch nur wieder eine Aufgabenstellung für die juristischen Denkfabrik.
    Ich verstehe nur das der lockere Spruch Bundesgericht sticht Untergericht, keine juristisch relevante Wirkung hat.

    Der spinnt doch!:
    Lassen die straßenverkehrsrechtliche Mitarbeiter, der Ehemaligen Straßenverkehrsminister Kniola und Clement, für das Land NRW. Beim Minister Gegenzeichnen.
    Du spinnst echt!:
    Bescheinigt der Landtag NRW. über seine Fraktionsvorsitzenden der Landtagsparteien,
    Du spinnst !
    bescheinigt der Petitionsausschuss im Landtag NRW.
    Du spinnst !
    Bescheinigt die Aufsichtsbehörde der Stadt Düsseldorf und Köln
    Du spinnst doch!:
    Bescheinigt mir jeder Naive, und aus dem BBK, der glaubt, wo es keinen Unrechtsstaat geben darf, dann auch keiner ist.  
    Hilfe!!!!!?
    Ja, was sollen wir dazu noch helfen, behauptet die öffentliche Meinung Presse und Fernsehen, Du kommst uns vor wie Weiland, Don Quichotte, ist doch irgendwie bescheuert, ohne jede Erfolgsaussicht gegen das System anzurennen, meinen auch meine Berufskolleginnen und Kollegen aus dem Verband-Beitragszahlender Künstler und der Gewerkschaft, und sind da auch etwas direkter und beweisen mir: Eine abgewiesene Verfassungsbeschwerde, ist eine Abgewiesene Verfassungsbeschwerde und eine Tatsache, lässt nur darauf schließen, Dass du mit deiner verquerten Auffassung zur Freiheit der Straßenkunst, auch in Karlsruhe abgeblitzt bist:
    Und willste ehrlich wissen, was wir davon halten? Als ewiger Verlierer wirst’e auch noch der Kunstfreiheit der Berufskolleginnen und Kollegen Geschäftsschädigend.
    Der Spinner soll sich endlich verpissen, empfiehlt der Justitiar der Gewerkschaft Kunst. ( ein Herr Pfennig.) Mit dem seiner Straßenkunst müssen wir, als Verein nichts gemeinsam haben, derart empfohlen, schmeißt mich der Schutzverein, für Kunstfreiheit, aus dem Schutz des Bundesverband bildender Künstler Köln eV. Raus.
    Gesellschaftspolitisch völlig isoliert, hänge ich mit meinem Frustbrüller  am geselschaftspolitischen Fliegenfänger.

    Ja und, dann Beschwer dich doch, wird von den Aufsichtsbehörden der Verwaltung und Landtagspolitik fröhlich weiter gemoppt.
    Wohl wissend das man als Willkürbehörde, den Amtskollegen Willkürrichter auf Seite hat.
    20 Jahre lang, muss ich deswegen meinen Frustbrüller, Ohnmächtig mit mir selber austragen, und mich der Frage zermartern:  Wie konntest du nur so naiv sein, zu glauben, Gerechtigkeit muss man nur verlangen, dann bekommt man in einem Rechtsstaat, Gerechtigkeit auch per Exempel zugesprochen.
    Erst 1997 kann sich niemand mehr hinter die gesellschaftspolitische Weichenstellung  des  Bundesverwaltungsgericht verstecken: um so zu behaupten, Das es rechtssicher und verfassungsrechtlicher Zustimmung erlaubt sei, Kunst zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise verbieten zu dürfen.
    Das Bundesverwaltungsgericht ist zwischenzeitlich gezwungen die fatale Weichenstellung, zur formalpräventiven Einschränkbarkeit der Straßenkunst aufzuheben und abzuändern. muss nunmehr 20 Jahre Later, feststellen:  Das es der Kunst, im Sinne der Kunstfreiheitsgarantie, dann doch erlaubt sein darf, ohne Gewerbeschein und Straßenrechtlicher Sondererlaubnis, in einer Fußgängerzone in jeder Art und Weise selbstgemalte Bilder verkaufen und sich im Sinne der Kunstfreiheitsgarantie betätigen zu dürfen.  
    Wenn  auf Basis der Kunstfreiheitsgarantie nunmehr doch? Dann sind die bisherigen behördlichen und richterlichen Vorbehalte zu meinem Schaden ausgefallen. Oder?
    Wie reich könnte ich heute sein, wenn ich meine Bilder zwanzig Jahre lang im Sinne der Kunstfreiheit, unreglementiert auf der Straße hätte verkaufen dürfen. vielleicht auch noch ein Kariere hätte sichern können?
    Motto: Kunst eines Sonderling.
    Denn anderen Ort’s, z.B. in einem Frisiersalon., einem Gemeindesaal, oder zum Imagegewinn eines Autosalon, auszustellen, in der Hoffnung, dabei etwas verkaufen zu können, sichert nachweislich  keinem Künstler in der BRD. den Lebensunterhalt.
    Siehe Sozialstudie des Deutschen Städtetag.
    Oft ist diesem Aufwand nur noch festzustellen: Außer Spesen war nichts gewesen.
    Wenn Mann, der Kunst und Freiheit nur noch, soziologisch und materiell, drauf zahlt, wird Mann, letztlich zum Sozialfall, und ein Sozialamt sieht sich nicht mehr dafür zuständig, einen Kunstschaffenden, außer in Brot, auch noch für die Arbeitsfähigkeit über Farben, Pinsel und Werkstatt unterhalten zu müßen.
    So Vegetiert Mann, mit Frust und noch mehr Frust. Nur Weiter vor sich hin.
    Verlierer ist Mann, nicht. Zum Verlierer wird Mann gemacht.
    Wut und Ohnmacht treibt mich, dem Verursacher, der Stadt Düsseldorf den Bittsteller zu machen.
    Die Ratsmitglieder, hüllen sich in indische Philosophie: nichts sagen, nichts hören, nichts entscheiden. Verweisen auf die Fachkompetenz, Kulturamt der Stadt.
    Der Kulturdezernent aber schreibt: Mann jetzt bist’e aber echt am Spinnen, die Hilfe für unschuldig in Not geratene Künstler ist eine freiwillige Leistung. Die man nicht einfach fordern kann, Und wie sie wissen sind wir ernsthaft bemüht die Fördermittel für arme Künstler, demokratisch gerecht und nach Eingang der Anträge zu verteilen.
    Leider Warten aber noch 300 Antragssteller vor dir: Also Verpiss dich endlich!
    Mal nachrechnen? Seit Beginn des Verkaufsverbots 1981 womit ich meinen Lebensunterhalt, vielleicht auch meine Kariere selbst unterhalten hätte, unterliegt mein Antrag, einer Berücksichtigung zur demokratischen Zuteilung einer Künstlerhilfe.
    Seit über zwanzig Jahre. Werde ich bei jeder Nachfrage beim Oberstadtdirektor oder Oberbürgermeister, darauf abgewiesen, das nach Auskunft des Kulturamt,  immer 300 Antragssteller vor mir auf eine Stadtgeförderte Künstlerhilfe warten.
    Es sind nie weniger, hier werde ich eindeutig mit der Magie (300) verarscht?
    Wenn ich in den kostengünstigen Werkräumen, heute, Zwanzigjährige über die Düsseldorfer-Künstler-Hilfe, gefördert sehe, dann haben deren Mütter, schon in der Schwangerschaft erkannt, dass das keimende Leben in ihrem Bauch, einmal Unschuldig in Künstlernot geraten wird, und vorausschauend, bei der Stadt Düsseldorf, einen Auftrag auf eine demokratisch zu verteilende Künstlerhilfe beantragt. Oder rechne ich der Amtlichen Förderwillkür wieder was Falsch?
    Irgendwie muss ich aber aus der mir aufgezwungen ohnmächtigen Stagnation raus.
    Wenn ich überhaupt noch eine Chance habe, Bilder zu malen um sie unreglementiert in der Fußgängerzone oder in anderer Art und Weise verkaufen zu können.
    Oder sagt man da nicht besser, um mit Kunst in einer Fußgängerzone oder Ort, zu Wirken. Denn beim Wirken mit Kunst ist zwar auch Verkaufen gemeint aber nicht das Verkaufen nach Landmann/Rohmer. Das man die Leistung Kunst nicht umsonst machen muss, war auch Landmann/Rohmer klar.
    Aber ohne Moos nichts los, um dafür Pinsel, Farben, Werkstatt zu bezahlen, wobei Werkstatt zum Haupthindernis wird. Pinsel und, Farben, auch Leinwand zum bemalen,  kann Mann. Sich von der Sozialrente abhungern, aber einen Werkraum auf ein Jahr oder mehrere in Vorleistung zu bezahlen, um Bilder auf eine unsichere Verkaufsaussicht hin erst mal herzustellen zu können. Ist einem in Not geratenen armen Kunstmaler unmöglich. Also stagniert er auch als befähigter Kunstschaffender.
    Wenn ich mich als verrfolgter Kunstmaler historisch sehe, dann waren meine unbeliebten Kolleginnen und Kollegen damals in der Nazizeit, nur für diese Zeit Verfemt und entrechtet, das Nazirichter entschieden, wer, was für Kunst machen durfte.
    Ich aber werde selbst ( in einer Demokratie ) nach Dreißig Jahren nicht aus diesem Künstlerfeindlichen Nazigeist entlassen.
    Ich  brauch jemand der der Stadt Düsseldorf, zumindest die moralische Mitschuld an mein Elend Quittiert?  
    Aber ohne uns, bescheinigt wieder das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Auf vier Seiten juristischer Argumentation: wird mir erklärt: Ob die Erlaubnisfreiheit für das Erlaubnisfreie Bilderverkaufen in den Fußgängerzonen, auch schon Früher beachtet werden musste, würde es leider an Feststellungsinteressen fehlen.
    Holen sie sich einen Erlaubnisschein, erst wenn dieser wieder Verweigert wird, können sie ja nochmal Klagen.
    Siehe auch Düsseldorfer Presse: die mich der Verwaltungspolitischen Verachtung. wieder mal als Verlierer lächerlich macht. „Rupp kann es einfach nicht lassen.
    Die Behörden und Gerichte mit seiner Kunstfreiheit zu beschäftigen.
    Heißt also, das es niemanden interessieren muss, wie ich zu Schaden gekommen bin:
    Bei wem kann ein bekennender Staatsbürger seine kunstpolitische Pein noch ausweinen: wenn er Verwaltungspolitisch und Medienwirksam zu einer Unperson erklärt ist.
    so Niemand erkennen will, dass der Willkür Depression anhaften „Depressionen“ die sich von Stunde zu Stunde, von Tag zu Tag weiter entwickeln.
    Viel zu selten beachtet Mann, selbst, dass auch Depressive mehr oder weniger gesunde „Fenster“ haben, in denen Mann, für sein Elend ansprechbar wird.
    Dann melde dich doch beim Bürgervater der Nation, unseren Bundespräsident, Johannes Rau wird für so Verfassungsfragen zuständig.
    Aber dessen Verwalter ( das Präsidialamt ) entscheidet, mal wieder formaler Bequemlichkeit: Der Chef sich leider nicht persönlich kümmern muss. Und das Ungemach dass mir da gesellschaftspolitisch zugemutet wurde, auch sehr, sehr bedauerlich finde und Blablabla! So habe man beschlossen, mir eine einmalige Zuwendung von 1000.-DM ( aus dem Topf nicht abgeholter Lottogewinne) als Nothilfe zukommen zu lassen.
    Für den Rest soll ( weil zuständig, ) der Kulturminister NRW. Sorgen.
    Gerne hätte ich das Almosen hirnverbrannter Präsidialbeamter zurückgezahlt, aber ich habe Miet- Licht- und Heizölschulden. Und jeden Tag den Gerichtvollzieher vor der Tür, so was korrumpiert mehr, als geistige Eitelkeit.
    Das die 1000 DM im Jahr 1999 keine wirkliche Hilfe sind macht mir aber Bauchschmerzen, eine entsprechende Klarstellung wird von den Präsidialbeamten nicht mehr beantwortet.
    Auch beim Kulturminister NRW. sitzen wieder Verwaltungs-Unmenschen in einem Entscheidungsgremium: und die entledigen sich der Deutschen Künstlerhilfe, für (Arme), mit dem Hinweis; dass es im Jahr 2003 so oder so, für jeden altgeworden Armen, der BRD. eine Grundrente geben wird. Damit würde ich dann sicher, auch ohne die Hilfe des Kultusminister NRW. Auch zum Kunstmalen, über die Runden kommen!
    Sicher werde ich das können müssen, musste ich bis hier schon mit weniger auskommen.
    Da wird mit einer Grundrente, auch kein ordnungsgemäßes bezahlen, für Pinsel Farbe und Werkraum möglich sein.
    Mit der Kunst zu werken. hätte ich schon gerne können wollen, aber mit der Kunst wirken dann nicht gedurft. Weil nicht gedurft, fehlender Mittel auch keine Kunst mehr Werken, (herstellen) können. „Teufelskreis“
    Da hilft auch unsere Fähigkeit, an einem funktionierenden Rechtsstaat Hoffnung zu haben, nicht weiter, wenn uns deren Verwalter und Richter dann doch immer wieder in die schlimme Situationen eines (Michael Kohlhaas) bringen.
    Wie der Papst auf seinen Thron, sitzt der Entscheidungsbeamte auf seiner Besoldung.
    Auch Falschheit wird bezahlt.
    Die 68er hatten im Sinne eines ( Michael Kohlhaas) nicht mal unrecht: „...Macht kaputt, was euch kaputt macht.“
    Aber Rot liebe ich nur als Farbe und nicht als Blut bekloppter Gesellschaftspolitiker auf meinem Säbel.

    G. Rupp
  • , 2
    Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber du hast doch die freiheit zu malen was du willst, und du hast die freiheit die bilder zu verkaufen an wen du willst, das ist doch schon mal was.
    das dir verboten wird deine bilder in der fußgängerzone zu verkaufen ist doch legitim, du must dir halt ein anderes podium suchen, wenn jeder seine kunst, oder was auch immer ohne erlaubnis des ordnungsamtes oder der behörde in der fußgängerzone verkaufen wollte, wäre die innenstadt ziemlich voll, das hiesse dem missbrauch tür und tor geöffnet und in weiterer konsequenz eine einschränkung der übrigen gewerbetreibenden und der passanten, die an jeder ecke über ein vermeintlichen künstler mit seine im öffentlichen raum ausgebreitete waare stolpert.
    besorge dir einen gewerbeschein und gehe auf die plätze an denen es erlaubt, erwünscht oder geduldet ist.
    aber dies wurde dir in den vergangenen jahren sicherlich schon hundertmal gesagt. die meinung anderer ist für dich nicht ausschlaggebend oder? du willst dich durchsetzen.
    der vergleich mit dem nationalsotialismus wird mittlerweile von allen möglichen leuten und politikern für die verschiedensten themen angestrengt. damit machst du dich nur lächerlich und unglaubwürdig.

    paragraphenreiterei in den ämtern ist genauso bescheuert, wie dein beharren auf dem standpunkt unbedingt in der fußgängerzone dein bilder verkaufen zu wollen.

    durch solch ein verhalten wird selbst dem strassenmusiker der sich samstags für 2 stunden da hinstellt und einen zum besten gibt das leben verleidet, da die behörden durch deine penetranz gezwungen sind auch gegen diese vorzugehen und ein augezudrücken duch dein verhalten unmöglich wird.

    aber das ist warscheinlich das letzte was du an dieser stelle hören wolltest.
  • , 1
    das dir verboten wird deine Verfassungsgarantiertes Grundrechte wahr zu nehmen  ist dir also legitim,
    Wenn Dir Kunstfreiheitsgarantie nicht zusagt, dann such dir Doch eine andere Freiheit Aus, worauf du keinen behördlichen einwand dulden würdest, auch niemanden in den Arsch muss, dieser Freiheit um eine behördliche Erlaubnis fragen zu müssen, Wie wäre es mit Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Reisefreiheit, Meinungsfreiheit was immer du als Grundrecht willst. Es gibt auch andere Grundrechte auf die niemand eine Erlaubnis fragen muss
    Du hast meine Umfänglichkeit zur Sache zwar gelesen aber nichts und gar nichts begriffen,

    besorge dir einen Gewerbeschein ( und du gibst zu das du ein Gewerbe betreiben willst und keine Kunst, da jeder einen Gewerbeschein beantragen kann, wäre ohne konsequenz einer Ordnungseinschränkung die innenstadt ziemlich voll von Gewerbescheinbesitzer,
    die vor den Glaspalästen der Gewerbetreibenden ein gewerbe betreiben. und im weiterer der Zustand erreicht gewerbetreibende in unmäßiger Konkurrenz gerieten und passanten, an jeder ecke über ein vermeintlichen Händler ( nicht von künstler im öffentlichen raum) ausgebreitete waare stolpert.  das hiesse dan Echt missbrauch tür und tor geöffnet,
    Dagegen gibt es dann die Gewerbeordnung,mit der Behorde dan für ordnung, bzw. reglementierung sorgt,  mit der dann aber keine Kunstausübung reglementiert werden darf, Was immer das für eine Kunstwirken auch sein sollte.
    Welch Frechheit lässt du da los im Zusammenhang Straße, nur einen Vermeintlichen Künstler zu manifestieren,.
    ist eine unverschämte Beleidigung aller Kunstschaffenden, so überhaupt welche hier im Forum anwesend sind.
    bei solchen Sprüchen, würde ich doch lieber das Hirn einschalten ehe du dummes Zeug laberst. „... und gehe nur auf plätze an denen es erlaubt, erwünscht oder geduldet ist. und du hast die freiheit die bilder zu verkaufen an wen du willst, das ist doch schon mal was?
    Mit Sone Sprüche verkauft Mann, nicht nur seine Eigenverantwortung  auch anderer Leute Selbstbestimmung.
    Du bist deshalb auch der Meinung der vergleich mit dem nationalsotialismus nicht sein darf, obwohl paragraphenreiterei in den ämtern genauso bescheuert ist, wie ich auch keine standpunkte einnehmen darf. damit mache ich mich nur lächerlich und unglaubwürdig.
    Bei wem lässt du denken, wenn du Denken selbst nicht kannst.

    Das deine propagierten strassenmusiker samstags 2 stunden dürfen, war früher ohne Gewerbeschein gegen den willen des Ordnungsamt gar nicht möglich, wenn ich, durch mein lächerliches verhalten dafür eine Änderung erzwungen habe.
    Siehe: neue Kölner Kunst und kulturordnung, als Signalwirkung für alle Straßenkunst der BRD.
    Dann biste mit deiner Meinung aus der Schublade, mir dann doch schon ziemlich nahe getreten, dass du dich damit aber nur als Blööödmann darstellst, ist wahrscheinlich das letzte was du an dieser stelle hören wolltest
    Du hast ein legitime Meinung und das ist gut, leider aber eine. die immer noch im ordnungsverlangen der Nazi denkt. Und das ist überhaupt nicht gut für ein Garantiertes Freiheitsrecht.
    Rupp
  • , 2
    Ich habs gewusst  ;D ;D ;D

    Schade, das so manch Kritiker sich sofort auf den Schwanz getreten fühlt und laut aufheult wenn jemand anderer meinung ist.
    Mann könnte ja jetzt die dunkle deutsche Vergangenheit zum Vergleich bemühen.  ;D ;D ;D
  • , 3
    >>>Schade, das so manch Kritiker sich sofort auf den Schwanz getreten fühlt und laut aufheult wenn jemand anderer meinung ist.<<<
    Hallo paint-man
    Irgendwie scheint es mit deiner Denkfähigkeit wirklich nicht weit her zu sein, mit oder ohne grinsebuttons.
    Ich habe hier keine Meinung offenbart, sondern eine Frage gestellt.
    &#8220;....Wenn ich von der Staatsgewalt, meiner Kunstfreiheit nicht nur immateriell sonder auch durch ein indirektes Berufsverbot, auch materiell geschädigt wurde.
    Staatsgewalt sich dann auch noch bis hin zu unseren Kultur und Staatsrepresntanten um die Wiedergutmachung drücken darf.&#8220;
    Und von dir eine Wesensfremde Antwort erhalten. In der du &#8222;Meinung&#8220; vertritts, dass die Einschränkung unser aller Grundrechte, mit wesensfremde Ordnungsverfügung Schon in Ordnung ist. Mit Ausnahme der Leute die auf der Straße was Musikalisch zum besten Geben.  
    >>>Mann könnte ja jetzt die dunkle deutsche Vergangenheit zum Vergleich bemühen. <<<
    Hab ich doch!?
    Oder meinste die Objektivität für Straßenkünstler &#8211; Ab in die Verbannung &#8211; oder direkt ins Konzentrationslager, als Entartete Straßen-Künstler.
    AUA!
    Kannste mir mal verraten, wieso ich deinem Gelaber dann immer noch Bauchschmerzen habe?
    Rupp
  • , 2
    Deine interpretation meiner Antwort ist nichts hinzuzufügen nur soviel das du wohl überhauptnichts verstanden hast.
    OK.

    8)
  • Seite 1 von 1 [ 6 Beiträge ]

  • Anmelden um auf das Thema zu antworten oder eine Frage zu stellen.

Das könnte dich auch Interessieren

Anregung

Hallo ihr lieben, ich hätte einen Vorschlag, eine Anregung. Ich würde mir wünschen, dass neben dem Lob auch positive, konstruktive Kritik und Vorschläge gepostet werden. So etwas wie, wei ...mehr lesen

3

SCUM Manifesto, Valerie Solanas

Geniale Satire und ihrer Zeit weit voraus, geradezu heilandinisch in ihrer Art, oder ...mehr lesen

0

Gut gestaltete Websites von Künstler/innen gesucht

Hallo, ich möchte gerne für eine Malerin eine ästethisch ansprechende und funktionelle Website erstellen und würde mich gerne von den Websites ...mehr lesen

0

Malerei vs Digi

Ich möchte hiermit eine Botschaft senden. Selber mit den Pinsel in der Hand malen ist wie ein Buch in der Hand lesen. In Zeiten der Digitalisierung kann man auch damit malen und ...mehr lesen

5

Vorstellung & ein bisschen Rumphilosophieren

Hallo! Ich bin Luna Rabenherz (Künstlername), 33, W. Wohne in Lübeck, komme aber ursprünglich nicht aus Deutschland. Habe da, wo ich herkomme, eine ...mehr lesen

6

Modell stehen

Ich würfel gerne Modell stehen für Aktzeichnen Aktmalerei oder Bildhauerei Liegend Anschauung ...mehr lesen

0

Heute ist der Geburtstag von Paul Gauguin


Heute ist der Geburtstag von Damien Hirst


Heute ist der Welttag der Lebensmittelsicherheit


Heute ist der Geburtstag von Matthias Grünewald


In 1 Tag ist der Welttag der Ozeane

Ausstellungen

Noch bis 04.08 Caspar David Friedrich - Unendliche Landschaften, Alte Nationalgalerie - 📍Standort Bodestraße 10178 Berlin mehr...


Noch nie waren so viele weltberühmte Ikonen des bedeutendsten Malers der Romantik in einer Ausstellung versammelt: Caspar David Friedrichs Werk wird mit 60 Gemälden und 50 Zeichnungen in einer einzigartigen Sonderausstellung präsentiert. Der Maler wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Alten Nationalgalerie wiederentdeckt, nachdem er jahrzehntelang nahezu in Vergessenheit geraten war.



Bisher: 570.154 Kunstwerke,  2.054.856 Kommentare,  458.347.535 Bilder-Aufrufe
Stelle eine Frage oder antworte in dieser Diskussion. kunstnet ist eine Online-Galerie für Kunstliebhaber und Künstler. Hier kannst du deine Kunstwerke präsentieren, kommentieren und dich mit anderen Kreativen austauschen.