• Welche Form der Selbstständigkeit anmelden? Gewerbe, Freiberuf oder sogar beides?

  • Natii_
    Welche Form der Selbstständigkeit anmelden? Gewerbe, Freiberuf oder sogar beides?
    An alle gewerbetreibenden sowie freiberuflichen Künstler:

    Ich würde mich gerne mit meiner Kunst (ich male Gemälde) Geld verdienen und weiß nicht, welche Art der Selbstständigkeit ich in meinem Fall anmelden soll. Mir ist bewusst, dass Eure Erfahrungsberichte keinesfalls eine Auskunft der hierfür zuständigen Ämter ersetzen können! Da eine Beratung jedoch scheinbar überall mit Kosten verbunden ist, möchte ich zunächst auf diesem Wege versuchen, mir ein Bild zu verschaffen und Tipps zu bekommen. 

🌞

    Mein Vorhaben ist es, sowohl meine originalen Werke, als auch Kunstdrucke hiervon (= Serienproduktion?) via Etsy zum Verkauf anzubieten. Wie viele Drucke ich pro Werk anbieten werde ist noch unklar, weil ich nicht weiß, wie ich das mit der Druckerei handhaben soll (ob ich pro Kauf einen Einzeldruck anfertigen lasse, den die Druckerei direkt zum Käufer schickt, oder ob ich eine Vielzahl an Drucken auf einen Schlag anfertigen lasse, bei mir im Keller lagere und ich selbst bei jedem Kauf ein Exemplar an den Käufer sende). Wie viel Gewinn realistisch ist kann ich nicht einschätzen, weil ich meine Werke nie zuvor zum Verkauf angeboten habe. Ich wäre anfangs schon mit 450 Euro monatlich zufrieden, strebe langfristig jedoch so viel Gewinn wie möglich an 😃 Im besten Fall will ich eines Tages allein von meiner Kunst leben können.

    Nun habe ich es so verstanden, dass man als Kunstmaler zu den Katalogberufen der Freiberufler gehört, d.h. man darf seine Werke, ohne Gewerbesteuer zahlen zu müssen, verkaufen. Handelt es sich bei dem Angebot jedoch um eine Serienproduktion (ab welcher Anzahl es sich um eine Serie handelt, ist gesetzlich nicht festgelegt!), muss man ein Gewerbe anmelden und dementsprechend Gewerbesteuer zahlen. Zudem besteht die Möglichkeit auf eine Mischform zwischen Gewerbe und Freiberuf.

    
Hat jemand von euch Erfahrung auf dem Gebiet und kann mir sagen, welche Art der Selbstständigkeit ich für mein Vorhaben infrage kommt und auch sonst Erfahrungswerte für mich?
    Ich bin dankbar für jeden Tipp und freue mich auf eure Antworten! 🤗
  • Bin gerade am gleichen Punkt wie du, möchte aber selbst keine Fotodrucke anbieten, sondern handgefertigte Gemälde. Deswegen brauche ich eigentlich kein Gewerbe anmelden, werde es aber wahrscheinlich trotzdem tun, da ich so in die Kleinunternehmerregelung fallen würde und bis 22 000 Euro Umsatz pro Jahr keine Umsatzsteuer zahlen müsste.
    Eine Einkommenssteuererklärung und Einnahmenüberschusssrechnung wäre aber trotzdem fällig.
    Ich bin selbst kein Experte (also keine Gewähr), aber würde an deiner Stelle mich beim Gewerbeamt informieren. Gerade in Bezug auf die Umsatzsteuer.
    Ein Gewerbe anmelden ist auch keine große Sache, kostet 25€ ca. für die Anmeldung. Aber es kann theorhetisch passieren, falls man seine Steuererklärungen nicht abgibt, dass man geschätzt wird und einige tausend an Steuern zahlen muss auch wenn man wenig oder keinen Umsatz macht.
  • Darüber müsste es im KN schon zahlreiche Threads geben, sucht die doch erstmal raus.
    Erstmal muss geklärt werden, ob es sich um freikünstlerische Arbeiten handelt, die würden dann unter die freiberufliche Regelung fallen und nicht gewerbesteuerpflichtig sein.Der Verkauf von Reproduktionen eigener Arbeiten dürfte von der verkauften Menge abhängen, wenige fallen m. E. nicht unter die Gewerbesteuer.

    Bevor man als künstlerisch Tätiger Gewerbesteuer anmeldet, ist es ratsam erstmal überhaupt etwas zu verkaufen und dann über die Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben, diese ist erst 2023 fällig, dann weiß man ja, wieviel umgesetzt wurde.
  • Markus Schon
    @kunstmacher ..."Deswegen brauche ich eigentlich kein Gewerbe anmelden, werde es aber wahrscheinlich trotzdem tun, da ich so in die Kleinunternehmerregelung fallen würde und bis 22 000 Euro Umsatz pro Jahr keine Umsatzsteuer zahlen müsste."

    Das eine hat mit dem anderen rein Garnichts zu tun. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) ist unabhängig von einer Gewerbeanmeldung. Wichtig ist lediglich der Hinweis in deinen Rechnungen , dass unter Anwendung des §19 UStG auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichtet wird. Solltest du dennoch Umsatzsteuer offen ausweisen, schuldest du diese dem Finanzamt.
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